Rechtsprechung
   FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13980
FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19 U (https://dejure.org/2022,13980)
FG Münster, Entscheidung vom 26.04.2022 - 15 K 17/19 U (https://dejure.org/2022,13980)
FG Münster, Entscheidung vom 26. April 2022 - 15 K 17/19 U (https://dejure.org/2022,13980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,13980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer - Ist die durch Verwaltungsakt von einer Behörde auf einen privaten Unternehmer übertragene Beseitigung von Tierkörpern steuerbar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierNebG § 3 Abs. 2
    Umsatzsteuerbarkeit von Zahlungen für die Beseitigung von Tierkörpern

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Steuerbarkeit von Zahlungen aus öffentl. Kasse; Leistungsaustausch; Übertragung gesetzlicher Aufgabe der Tierkörperbeseitigung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    Für einen unmittelbaren Zusammenhang ist jedes irgendwie geartete Rechtsverhältnis ausreichend, wie sich z.B. aus der BFH-Entscheidung zu urheberrechtlichen Abmahnungen, die vom erkennenden Senat geteilt wird, ergibt, wonach z.B. zivilrechtliche gesetzliche Schuldverhältnisse genügen (vgl. BFH-Urteil vom 13.2.2019 XI R 1/17, BFHE 263, 560 BStBl II 2021, 785).
  • BFH, 15.04.2010 - V R 10/09

    Privatrechtliche Vermögensverwaltung - Gestattung der Automatenaufstellung -

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.12.2000 C-446/98, Fazenda Pública, HFR 2001, 306 Rdnr. 16, m.w.N.) legt der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH den Begriff der öffentlichen Gewalt unter Beachtung des Art. 13 der Richtlinie 2006/112/EG (früher: Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG) richtlinienkonform aus (z.B. BFH-Urteil vom 15.4.2010 V R 10/09, BFHE 229, 416, BStBl II 2017, 863 m.w.N.).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    a) Für das Vorliegen einer Leistung gegen Entgelt sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, im Wesentlichen folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. EuGH-Urteil vom 21.3.2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2002, 560, Rn. 39; BFH-Urteil vom 8.11.2007 V R 20/05, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFHE - 219, 403, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 483).
  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    Anders ist es jedoch, wenn die Zahlungen zur Ausführung bestimmter Umsätze geleistet werden (vgl. BFH-Urteil vom 27.11.2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397 m. w. N.).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    In der Übernahme einer einer kommunalen Körperschaft obliegenden Pflicht liegt nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, die Zuwendung eines verbrauchbaren Vorteils an eben diese Körperschaft (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13.11.1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 betreffend die Pflicht zur Schaffung von öffentlichem Parkraum).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.12.2000 C-446/98, Fazenda Pública, HFR 2001, 306 Rdnr. 16, m.w.N.) legt der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH den Begriff der öffentlichen Gewalt unter Beachtung des Art. 13 der Richtlinie 2006/112/EG (früher: Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG) richtlinienkonform aus (z.B. BFH-Urteil vom 15.4.2010 V R 10/09, BFHE 229, 416, BStBl II 2017, 863 m.w.N.).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 20/05

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich -

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    a) Für das Vorliegen einer Leistung gegen Entgelt sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, im Wesentlichen folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. EuGH-Urteil vom 21.3.2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2002, 560, Rn. 39; BFH-Urteil vom 8.11.2007 V R 20/05, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFHE - 219, 403, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 483).
  • BFH, 02.09.2010 - V R 23/09

    Leistungsaustausch zwischen gesetzlich zuständiger Körperschaft und Beliehenem

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    Dass eine entgeltliche Tätigkeit einer privaten Person - wie hier der Klägerin - auch dann der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie in der Vornahme von an sich der öffentlichen Gewalt vorbehaltenen Handlungen besteht, haben der EuGH und der BFH bereits wiederholt entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 2.9.2010 V R 23/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 458, Rn. 34 m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17

    Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    Eine öffentliche Beleihung allein, aufgrund der ein privater Unternehmer bei der Vornahme von Amtshandlungen öffentliche Gewalt ausübt, erlaubt nicht den Ausschluss der wirtschaftlichen Tätigkeit von der Steuerbarkeit (vgl. Ausführungen hierzu im BFH-Beschluss vom 21.3.2018 XI B 113/17, BFH/NV 2018, 739 zur Übertragung der Beseitigungspflicht nach § 3 Abs. 3 TierNebG), wenn der Unternehmer die Tätigkeiten mangels Eingliederung in die öffentliche Verwaltung nicht als Einrichtung des öffentlichen Rechts, sondern in Form einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt, wie im Streitfall die Klägerin im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit im Bereich der Tierkörperbeseitigung.
  • EuGH, 12.09.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
    Danach ist die Nichteinbeziehung wirtschaftlicher Tätigkeiten (entgeltlicher Leistungen) bei den Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt kumulativ von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich der Ausübung von Tätigkeiten durch eine öffentliche Einrichtung und der Vornahme dieser Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (z.B. EuGH-Urteil vom 12.9.2000 C-359/97, Kommission/Großbritannien, HFR 2000, 916, Rn. 49, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht